Krebsvorsorge

krebsIn Deutschland hat jede Frau einmal jährlich ab 20 Jahren Anspruch auf eine sogenannte Krebsvorsorgeuntersuchung.
Dazu gehören folgende , von der Krankenkasse übernommene Untersuchungen:

  • Zellabstrichentnahme zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
  • ergänzend bietet unsere Praxis die Möglichkeit der mikroskopischen Betrachtung des Muttermundes (Videokolposkopie) bei auffälligen Befunden, hierfür steht die modernste Technik zur Verfügung, die auch Biopsien am Muttermund ermöglicht, so dass die Patientin umfassend in der Praxis untersucht werden kann und dafür nicht an eine andere Stelle geschickt werden muss
  • Frau Dr. Majetschak verfügt über das „Kolposkopiediplom“
  • Tasten der inneren Genitalorgane
  • Inspektion der Scheide und der Schamlippen zur Früherkennung von Scheiden – und Schamlippenkrebs
  •  Suchen nach auffälligen Hautveränderungen im äußeren Genitalbereich
  • Ab dem 30. Lebensjahr Abtasten der Brust zur Früherkennung von Brustkrebs
  • Ab dem 50. Lebensjahr Tasten des Enddarmbereiches und Mitgabe eines Stuhltestes zur Suche nach Blut im Stuhl – dies geschieht bis 55 jedes Jahr und dann aller zwei Jahre, da die Patientin ab 55 Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs hat
  •  Ab dem 50. Lebensjahr Mammographie(Bruströntgen) – Screening – aller zwei Jahre bekommt die Patientin automatisch eine Einladung zu dieser Untersuchung von einer zentralen Stelle
  •  Außerdem gibt es die Möglichkeit zusätzliche Untersuchungen zur erweiterten Krebsvorsorge durchführen zu lassen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden -­ siehe IGeL

Im Rahmen der jährlichen Untersuchung erfolgt auch eine Verhütungsberatung.
Eine halbjährliche Vorstellung beim Frauenarzt zur Beratung und gegebenenfalls Untersuchung ist natürlich möglich und in vielen Fällen auch erforderlich.

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